Sachkundelehrgang Probenahme von Trinkwasser
Die bundesweit gültige Trinkwasserverordnung wurde das letzte Mal am 20.06.2023 novelliert.Gemäß § 39 der Trinkwasserverordnung dürfen Trinkwasseruntersuchungen einschließlich der Probenahme nur noch von nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditierten Untersuchungsstellen durchgeführt werden.In unserem eintägigen Lehrgang machen wir Sie mit den gesetzlichen und fachlichen Grundlagen vertraut, Sie wenden Probenahmetechniken in der Praxis an und dokumentieren Ihr Wissen in einem Abschlusstest.Der Lehrgang schult die von Fachbehörden und deutscher Akkreditierungsstelle (DAkkS) vorgegebenen Mindestinhalte. Mit Ihrer erfolgreichen Teilnahme erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung für die behördlich anerkannte Probenahmetätigkeit.Ziel ist die Vermittlung von Grundwissen in Theorie und Praxis sowie Kenntnisse der technischen Voraussetzungen zur Probenahme nach § 42 TrinkwV. Es werden technische Möglichkeiten aufgezeigt und die Probenahme in der Praxis geübt.